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Der nachhaltige Fußabdruck

Die nachhaltige Entscheidung ist eine Investition in die Zukunft. Im Einklang mit den im europäischen Grünen Deal festgelegten Richtlinien und umgesetzt durch die Gesetzgebung der Unionsstaaten richten sich wirtschaftliche und soziale Entwicklungsmaßnahmen nach dem nachhaltigen Fußabdruck.

Europäische Agenda 2030

Ziel 7 zielt darauf ab, bis 2030 „den Zugang zu bezahlbaren, zuverlässigen, nachhaltigen und modernen Energiesystemen für alle sicherzustellen“. Das bedeutet, global in mehrere Richtungen zu handeln. Für Industrieländer bedeutet dies, die Investitionen in erneuerbare Energien zu beschleunigen und Emissionen mit Technologien zu reduzieren, die Energieeffizienz ermöglichen, während es für Entwicklungsländer bedeutet, die Infrastruktur zu verbessern und auf weniger umweltschädliche Kraftstoffe umzusteigen. Bei der Umsetzung der notwendigen Strategien verpflichten sich die Länder, die wirtschaftliche Zugänglichkeit der neuen Lösungen zu gewährleisten.

Die UN-Agenda 2030, die im September 2015 von den 193 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen unterzeichnet wurde, nennt 17 Nachhaltigkeitsziele und stellt den Eckpfeiler der von den Mitgliedsländern eingegangenen Verpflichtungen dar, eine nachhaltige Zukunft für die Menschheit zu gewährleisten.

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